Was Sie im konkreten Fall bedenken müssen

Vorausverfügung

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie mit dem beauftragten Beerdigungsinstitut oder der entsprechenden Stelle Kontakt aufnehmen. 

Dort wird man Sie über die Wünsche des Verstorbenen unterrichten. Auch wird Ihnen mitgeteilt, inwiefern eine Versicherung oder ein Vertrag mit der Bestattungstreuhand zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.

Testament

Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde.

 In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. 

Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt. 

Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (im letzten Wohnort des Verstorbenen).

Rentenansprüche

Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. 

Drei Monate wird die volle Rente des Ehepartners weitergezahlt, den Antrag hierfür stellen wir für Sie bereit, damit wir diese für Sie einreichen können.

Lebens- und Sterbegeldversicherung:

Wir legen Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor.

Erbschein

Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen.

Krankenkasse

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird durch uns abgemeldet. 
Halten Sie dazu die Versichertenkarte bereit. Ein Sterbegeld wird nicht gezahlt.

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